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MITGLIED WERDEN Mitglieder = 602
Eine große Anzahl an Mitgliedern ist entscheidend für das Gewicht der BI-Nonnweiler gegenüber der Lokal-, Regional- und Landespolitik, den Medien und insbesondere gegenüber der Genehmigungsbehörde! So kommt es z.B. während eines möglichen Planfeststellungsverfahrens bei den Planungen zu einer Sonderabfalldeponie im Rahmen einer Interessenabwägung zu einem Vergleich der Stimmen pro oder contra der Deponie. Alle Mitglieder der BI-Nonnweiler werden sollte es dazu kommen automatisch als Stimmen gegen eine Deponie gewertet werden, all jene, die sich nicht gesondert melden, automatisch als Befürworter! Es ist daher wichtig, dass alle Mitglieder ihrer Familie / Lebensgemeinschaft Mitglied sind, eben auch die BEITRAGSFREIEN Kinder und Jugendlichen. JEDE Stimme, jedes Mitglied in der BI-Nonnweiler leistet also automatisch alleine durch die Mitgliedschaft einen Beitrag für die Erhaltung unserer Heimat! Und wenn Sie Mitglied in der BI-Nonnweiler sind, dann werben Sie aus den oben genannten Gründen weitere Mitglieder in Ihrem Freundes- und Bekanntenkreis! Drucken Sie sich einfach einige Anträge aus und los geht's falls sie irgendwelches Informationsmaterial benötigen oder z.B. die Amtsblattbeilagen noch einmal ausdrucken möchten, so finden Sie diese auf dieser Website. Es ist nicht irgendEIN Verein dem Sie beitreten, es ist IHR Verein, in dem Sie eingeladen und aufgefordert sind, wenn Sie das möchten (!), sich einzubringen, mitzugestalten und aktiv zu werden! Eben Ihre Rechte als Bürger unseres Staates wahrzunehmen! Nur zur Information: die Mitgliederliste wird selbstverständlich nach allen Datenschutzrichtlinien verwendet und weder veröffentlicht noch in irgendeiner Form weitergegeben; informationelle Selbstbestimmung, Datensicherheit und Privatsphäre sind hohe Güter! Wir sind als gemeinnützig anerkannt un die Beiträge werden ausschließlich gemäß unserer Satzung verwendet. Zum Beispiel zur Finanzierung dieser Internet Domain, für Flugblattaktionen im Amtsblatt (siehe MITTEILUNGEN) sowie mittlerweile auch zur Bezahlung eines externen Experten.
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Letzte Änderung: 2008-04-05 |